Coronaregeln Jahresausklang und Gänseessen

Ab 24. November 2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW. Es dürfen nur Geimpfte und Genesene (2G) an Veranstaltungen teilnehmen. Wir empfehlen, vor dem Besuch einen tagesaktuellen Schnelltest durchzuführen.

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